Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2018

Erhöhung der Unterhaltsbeiträge und des Kindergeldes

Seit dem 01.01.2018 haben sich laut der neuen Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltsbeträge leicht erhöht. Allerdings wurde die erste Einkommensgruppe auf 1.900 € erhöht. Es kann dadurch passieren, dass eigentlich eine Erhöhung erfolgen müsste, diese aber faktisch nicht gegeben ist.

Das Kindergeld wurde erneut leicht erhöht. Das anteilige Kindergeld ist hälftig von den Zahlbeträgen  in Abzug zu bringen.

 

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